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| Anwälte |
Die Anwälte der Kanzlei sind in Paris zugelassen und sachkundig in allen
Bereichen des französischen und internationalen Handels- und
Gesellschaftsrechts und können die Mandanten in fünf Sprachen beraten.
Einige unter ihnen sind auch bei ausländischen Anwaltskammern (New York und
Berlin) zugelassen.
Die Anwälte der Kanzlei Bernard-Hertz-Béjot korrespondieren im Rahmen von
komplexen grenzüberschreitenden Rechtsstreiten und Geschäften mit Kanzleien
auf der ganzen Welt
Zur Kenntnisnahme der Lebensläufe und der speziellen Tätigkeitsbereiche der einzelnen Anwälte, klicken Sie bitte den entsprechenden Namen des Partners oder angestellten Anwalts an.
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