Bernard Hertz Bejot
Anwälte

Die Anwälte der Kanzlei sind in Paris zugelassen und sachkundig in allen Bereichen des französischen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts und können die Mandanten in fünf Sprachen beraten. Einige unter ihnen sind auch bei ausländischen Anwaltskammern (New York und Berlin) zugelassen.

Die Anwälte der Kanzlei Bernard-Hertz-Béjot korrespondieren im Rahmen von komplexen grenzüberschreitenden Rechtsstreiten und Geschäften mit Kanzleien auf der ganzen Welt

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