Die Kanzlei Bernard-Hertz-Béjot wurde 1985 von Anwälten, die in den größten französischen und ausländischen Kanzleien ausgebildet wurden, gegründet. Sie setzt sich heute aus insgesamt fünfzehn Anwälten, davon sechs Partner, zusammen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts. Alle Anwälte sind zwei- oder sogar dreisprachig, und manche Partner sind bei ausländischen Gerichten zugelassen (New York und Washington D.C.). Außerdem sind alle Anwälte beratend tätig und treten gleichzeitig vor den französischen Gerichten auf.
Die Mandantschaft der Kanzlei besteht hauptsächlich aus internationalen französischen oder ausländischen Konzernen, die wir bei ihren Tätigkeiten oder den Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaften in Frankreich begleiten, sowie aus französischen Gesellschaften, die geschäftlich im Ausland tätig sind.
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Die Anzahl der Anwälte in der Kanzlei Bernard-Hertz-Béjot ermöglicht es jedem, sich zu spezialisieren. Gleichzeitig ist die Organisation flexibel genug, um jeden Fall einem Spezialisten anzuvertrauen. Jeder Mandant hat jedoch einen ausgewählten Ansprechpartner in der Kanzlei, der alle seine Fälle kennt und verfolgt.
Außerdem hat die Kanzlei Bernard-Hertz-Béjot ein Netz von ausländischen Korrespondenten, zu denen die größten Kanzleien gehören, aufgebaut, so daß ihre Mandanten weltweit die besten Leistungen in allen wichtigen Städten in Anspruch nehmen können.
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